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Allgemeines


Guter Rat ist nicht immer teuer!


Ein Satz, den ich immer wieder höre, klingt in etwa wie: "… ich würde ja etwas unternehmen, aber ich kann mir keinen Anwalt leisten!"

Gut – ein Anwalt kostet Geld – aber muss auch immer derjenige bezahlen, der dringend rechtliche Hilfe benötigt?

Nein.

Der Gesetzgeber gibt vor, dass allen Bürgerinnen und Bürgern die gleichen Rechte zustehen. Darüber hinaus hat er dafür gesorgt, dass diese Rechte auch anwaltlich und gerichtlich durchgesetzt werden können, unabhängig von der Höhe des eigenen Einkommens.

Hier zeige ich Ihnen gern Möglichkeiten auf, wie Sie meine Hilfe in Anspruch nehmen können, auch wenn Ihnen für anwaltlichen Beistand und gerichtliche Durchsetzung Ihrer Interessen die nötigen finanziellen Mittel fehlen.

Beratungshilfe


Das Beratungshilfegesetz sichert Menschen mit niedrigem Einkommen gegen eine geringe Eigenleistung Rechtsberatung und Rechtsvertretung außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens zu.

Falls die Bemühungen um eine außergerichtliche Einigung scheitern sollten und ein Gericht mit der Sache befasst werden muss, kann Prozesskostenhilfe in Anspruch genommen werden (Genaueres hierzu unter "Prozesskostenhilfe"). Nach dem Gesetz über die Prozesskostenhilfe werden die Kosten der Prozessführung, falls notwendig, ganz oder teilweise vom Staat getragen.

Damit nicht auf Kosten der Allgemeinheit mutwillig und unbegründet prozessiert wird, werden Beratungs- und Prozesskostenhilfe nur dann gewährt, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Über die Einzelheiten der Regelungen können Sie sich schon hier kurz – und bei mir im persönlichen Gespräch auch ausführlich – informieren.
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Prozesskostenhilfe / Verfahrenskostenhilfe


Jede Person, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, hat Anspruch auf Prozesskostenhilfe / Verfahrenskostenhilfe.

Die prozessführende Partei hat allerdings ihr Vermögen einzusetzen, soweit dies zumutbar ist.

Zum Vermögen gehören insbesondere auch ein zu erwartender Anspruch auf Prozesskostenvorschuss (z.B. nach Unterhaltsrecht gegen einen Ehegatten) oder ein Anspruch auf Versicherungsschutz hinsichtlich der Prozesskosten (z.B. gegen eine Rechtsschutzversicherung).

Über die Einzelheiten der Regelungen können Sie sich schon hier kurz – und bei mir im persönlichen Gespräch auch ausführlich – informieren.
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RAin Christiane Trenkel
Ebertstraße 112 · 26382 Wilhelmshaven
Tel.: 04421 7741247 · Fax: 04421 7741287